Fahrlehrer: Was braucht man?

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Viele Menschen können gar nicht genug davon bekommen, sich im Straßenverkehr fortzubewegen – ganz egal, auf welche Art und Weise. Hinter dem Lenkrad zu sitzen, stellt für sie ein regelrechtes Hobby dar. Wenn dieses Hobby ebenfalls mit einer pädagogischen Komponente ergänzt werden soll, besteht eine tolle Idee darin, die Leidenschaft auch in die berufliche Tätigkeit einzubringen. Möglich ist dies, indem der Beruf des Fahrlehrers ergriffen wird. 

Aber welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt werden, um beispielsweise als Fahrlehrer in Zürich arbeiten zu können und die Menschen so dabei umfassend und professionell auf ihrem Weg zu ihrer Fahrerlaubnis zu begleiten? Der folgende Artikel zeigt, wie dieser Beruf ergriffen werden kann. 

Zuverlässigkeit und Eignung als Fahrlehrer

Das Fahrlehrergesetz gibt vor, dass eine Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufes erworben werden kann, wenn sowohl eine pädagogische als auch eine fachliche, körperliche und geistige Eignung für diesen Job vorliegt. Eine große Wichtigkeit geht darüber hinaus auch von einer persönlichen Zuverlässigkeit aus. 

Mithilfe eines ärztlichen Zeugnis is es möglich, nachzuweisen, dass die Person für die Ausübung des Berufes des Fahrlehrers körperlich und geistig geeignet ist. Das polizeiliche Führungszeugnis liefert daneben Aufschluss darüber, ob auch das Kriterium der persönlichen Zuverlässigkeit erfüllt wird. Beantragt werden kann dieses bei der zuständigen Meldebehörde. 

Ob auch die pädagogischen und fachlichen Voraussetzungen für den Fahrlehrer-Beruf erfüllt werden, ist damit zu belegen, dass die unterschiedlichen Fahrlehrerprüfungen erfolgreich absolviert wurden. 

Das Mindestalter für den Fahrlehrer-Beruf

Um die Erlaubnis zu erhalten, als Fahrlehrer arbeiten zu dürfen, muss mindestens das 21 Lebensjahr abgeschlossen sein. Es gibt jedoch auch einzelne Fälle, in denen eine Ausnahmeregelung von der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde angewendet wird. In diesem Fall ist es auch möglich, den Beruf vor dem Mindestalter von 21 Jahren zu ergreifen. 

Grundsätzlich besteht jedoch immer die Möglichkeit, bereits mit der Ausbildung zum Fahrlehrer zu beginnen, bevor das 21. Lebensjahr vollendet wurde. So kann dann mit 21 Jahren direkt in dem Beruf durchgestartet werden. 

Welche Vorbildung müssen Fahrlehrer vorweisen können?

Generell existiert keine Vorschrift dazu, welche Schulbildung Fahrlehrer zwingend durchlaufen haben müssen. Nötig ist jedoch, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt und zwar in einem offiziell anerkannten Lehrberuf. 

Auch eine gleichwertige Vorbildung kann ausreichen, um den Beruf des Fahrlehrers ergreifen zu können. Als eine solche werden beispielsweise die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und die allgemeine Hochschulreife betrachtet. Daneben muss man eine Berufsausbildung nicht vorweisen, wenn spezielle weitere Abschlüsse vorhanden sind, wie beispielsweise der Unteroffizier-Dienstgrad der Bundeswehr. 

Fahrlehrer werden: Die nötigen Führerscheine

Damit man den Beruf des Fahrlehrers ergreifen kann, müssen unterschiedliche Führerscheine vorliegen – stets abhängig von der jeweiligen Fahrlehrererlaubnisklasse. Daneben ist es nötig, dass die Führerscheine bereits für einen gewissen Zeitraum im Besitz sind. Zum Beispiel muss für die Fahrlehrererlaubnis BE der Führerschein B mitsamt den Erweiterungen DE, CE und A für mindestens drei Jahre vorliegen. 

Um auch die fahrpraktische Prüfung, welche die Fahrlehrerprüfung umfasst, durchführen zu dürfen, müssen die Führerscheine, die bereits vorhanden sind, eventuell noch ergänzt werden. Es reicht jedoch generell, dass die geforderten Führerscheine lediglich vorliegen – es muss nicht nachgewiesen werden, dass in den jeweiligen Disziplinen auch eine umfassende Fahrpraxis besteht. 

Foto Von bokan@adobe.com

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